Die Primarschule dauert 6 Jahre und gliedert sich wie folgt:

  • Unterstufe: 1. und 2. Klasse
  • Mittelstufe I: 3. und 4. Klasse
  • Mittelstufe II: 5. und 6. Klasse

Alle Kinder, die bis im Februar das 6. Lebensjahr erreicht haben, werden im nächsten Schuljahr schulpflichtig. Diejenigen, die bis im Mai das 6. Lebensjahr erreicht haben, können im Sommer ebenfalls in die Schule eintreten oder ein weiteres Jahr warten. Man unterscheidet zwischen der integrativen und der separativen Schulungsform: Normalerweise besuchen die Schüler den Unterricht der Regelklasse. Schüler mit einer Lernbehinderung, verminderter Leistungsfähigkeit oder auffälligem Verhalten werden je nach Schulform zusammen mit normal begabten Kindern unterrichtet (integrativ) oder besuchen eine spezielle Kleinklasse (separativ).

Kinder mit besonderen Schwierigkeiten können integrierten Förderunterricht, d.h. individuellen Zusatzunterricht während der Schulzeit bekommen.

Fremdsprachige Kinder
Alle, die Mühe mit der deutschen Sprache haben, können je nach Schwierigkeitsgrad einen Intensivkurs besuchen oder Stützunterricht erhalten. In diesem Zusatzunterricht werden die Kinder im Erlernen der deutschen Sprache gefördert und unterstützt – in einem Tempo, das den Kindern angemessen ist.

Kinder mit einer Behinderung
Kinder, die entweder ein geistiges oder ein körperliches Defizit haben, besuchen Sonderschulen: Die IV-Sonderschulen (anerkannt durch die Invalidenversicherung IV) besuchen Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die in den Regel- und Kleinklassen nicht angemessen gefördert werden können. Der Anspruch auf Sonderschulung wird durch eine fachliche Abklärung festgestellt. Die Einweisung in eine IV-Sonderschule erfolgt durch eine Verfügung des gemeindlichen Schulrektorates.

Mehr Informationen zu Sonderschulen im Kanton Zug finden Sie hier.