Die Abteilung Soziale Dienste Asyl (SDA) innerhalb des Kantonalen Sozialamtes ist im ganzen Kanton verantwortlich für die Beratung, Betreuung, Unterstützung und Unterbringung von Einzelpersonen und Familien im Asyl-, Flüchtlings-, Härtefall- und Nothilfebereich.
Phase I
In den ersten 7-12 Monaten leben Flüchtlinge und Asylsuchende in einer Durchgangsstation (Erstaufnahmezentrum). Im Kanton ist diese Durchgangsstation in Steinhausen und bietet Platz für 80-100 Personen. In dieser Zeit lernen sie die schweizerischen Lebensverhältnisse kennen und werden von SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen betreut. Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) wohnen nur kurze Zeit in der Durchgangsstation. Danach werden sie je nach Alter und Einzelfall in Kinder- und Jugendheimen oder in Pflegeheimen untergebracht.
Phase II
In der zweiten Phase, die bis zum Asylentscheid oder der Aufenthaltsbewilligung dauert, wird die Selbständigkeit, Beschäftigung oder berufliche Integration gefördert. Dabei werden sie von Sozialarbeitenden des Sozialdienstes betreut. In dieser Zeit leben Asylsuchende und Flüchtlinge in dezentralen Unterkünften oder in eigenen Privatwohnungen. Der Fokus liegt in dieser Phase auf vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen.
Phase III
Die dritte Phase betrifft Asylsuchende, bei denen ein Nichteintretentsentscheid oder ein negativer Entscheid gefällt wurde. Diese haben nur noch Anrecht auf minimale Nothilfe, die beantragt werden muss. Einzelpersonen leben in Notunterkünften, vulnerable Personen haben Anrecht auf eine normale Unterkunft.