Eine Kündigung ist für die meisten Menschen nicht einfach. Zweifel an den eigenen Fähigkeiten kommen auf, die eigene Zukunft wird auf einmal ungewiss. Doch eine Kündigung kann auch eine Chance sein: Wo sich eine Türe schliesst, da öffnet sich auch eine neue. Vielleicht wird der nächste Job ganz neue Herausforderungen mit sich bringen. Dadurch wird die eigene Persönlichkeit gefördert und zur Weiterentwicklung angeregt.
Anmeldung
Melden Sie Ihre Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an. Je nach Kanton muss man die Arbeitslosigkeit auch beim zuständigen Wohnort melden. Bei der Anmeldung wird das weitere Vorgehen erläutert.
Wichtig ist, die Belege der Arbeitssuche aufzubewahren. Um Arbeitslosengelder zu erhalten, müssen Sie beweisen, dass Sie sich um eine neue Stelle bemühen.
Mehr Informationen zur Anmeldung bei den verschiedenen Ämtern finden Sie unter: www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/stellensuchende.html
Vollzugsstellen
Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV):
Das RAV setzt sich gemeinsam mit den von Arbeitslosigkeit Betroffenen dafür ein, dass möglichst rasch wieder eine geeignete Stelle gefunden wird. Das RAV berät ferner über Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen.
Die Arbeitslosenkasse (ALK):
Bei der Wohngemeinde erhält man eine Liste mit den zur Verfügung stehenden (öffentlichen und privaten) ALKs, aus welcher frei eine zu wählen ist. Die ALK klärt die jeweilige Anspruchsberechtigung ab und richtet die zustehenden Leistungen monatlich aus.
Die kantonale Amtsstelle (KAST):
Die KAST sorgt auf kantonaler Ebene für einen einheitlichen Vollzug des AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz). Sie entscheidet insbesondere in Zweifelsfällen bezüglich der Anspruchsberechtigung auf ALE nach erfolgter Meldung der RAV und der ALK.
Weitere Informationen: www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/amt-fur-wirtschaft-und-arbeit/arbeitslosigkeit