Blockzeiten
In Zug haben Kindergartenkinder und Primarschüler am Vormittag während mindestens 4 Lektionen zur gleichen Zeit Unterricht. Der Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei.
Hausaufgaben
Lehrer können Aufgaben geben, die das Kind zu Hause möglichst ohne fremde Hilfe lösen soll. Dadurch wiederholt das Kind das Gelernte nochmals und der Stoff prägt sich besser ein. Während der Ferien und am Wochenende sollten keine Hausaufgaben gegeben werden. Auch sollte die Menge der Aufgaben einen dem Kind angemessenen Rahmen nicht überschreiten.
Beurteilung der Leistungen (Noten)
Die SchülerInnen erhalten Ende Schuljahr und ab der 2. Primarklasse auch Ende Januar ein Zeugnis. Das Zeugnis enthält die Beurteilung der Lern-, Selbst- und Sozialkompetenzen. Ab der 2. Primarklasse werden die Fachkompetenzen zusätzlich mit Noten beurteilt. Dabei ist 6 die beste Note, 1 die schlechteste. Eine 4 ist gerade noch genügend. Bis zur 2. Klasse der Sekundarstufe I finden jährlich Orientierungsgespräche mit den Eltern statt.
Schulgeld
In Zug muss für die gemeindlichen Schulen (Kindergarten, Primarschule, 1.-9. Schuljahr) kein Schulgeld bezahlt werden. Schulausflüge, Klassenlager, Schulmaterial wie Schreibzeug oder Turnsachen müssen von den Eltern bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen. Mehr Informationen zu Stipendien finden Sie hier.
Schuldienste
Eltern und Kinder können jederzeit die Schuldienste in Anspruch nehmen, oft nehmen auch die Lehrer Kontakt mit diesen auf.
Der Schulpsychologische Dienst arbeitet mit Eltern, Schülern und Lehrern zusammen. Der Schulpsychologe hilft bei schulischen und familiären Problemen. Bei besonderen Leistungsschwächen wird überlegt, wie dem Kind geholfen werden kann.
Die Heilpädagogische Früherziehung kommt Kindern zugute, die aus irgendwelchen Gründen grössere Leistungsschwächen haben oder irgendwie gefährdet sind.
Therapien
Dienen der speziellen Förderung von Kindern. Sie helfen, den unterschiedlichen Entwicklungsstand auszugleichen und Probleme zu lösen.
Logopädie
Kommt bei Problemen in der sprachlichen Entwicklung des Kindes zum Einsatz (wenn z.B. ein Kind zwei Buchstaben nicht unterscheiden kann oder Schwierigkeiten in der Aussprache hat). Die Anmeldung erfolgt über den logopädischen Dienst der Gemeinde.
Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen
Zeigen sich bei einem durchschnittlich intelligenten Kind erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen, so wendet sich der Lehrer nach Absprache mit den Eltern an den logopädischen Dienst. Dieser unternimmt dann weitere Abklärungen.
Psychomotorik
Sind beim Kind aussergewöhnliche Schwierigkeiten zu beobachten bezüglich Koordination, Schreibfluss, oder sind Bewegungen nicht fliessend, so helfen spezielle Therapien, die Motorik zu verbessern.
Schularzt
Schulpflichtige Kinder werden regelmässig von einem Arzt untersucht. Wenn nötig, werden nach Absprache mit den Eltern weitere Abklärungen getroffen.