Damit der Arbeitnehmer sich auf eine gewisse Sicherheit stützen kann, wird er durch den Staat sowie durch Gewerkschaften geschützt. Arbeiter haben Rechte und jeder Arbeitende sollte diese kennen. Die Gesetze bewahren vor Missbrauch, Gewerkschaften wie Unia vertreten die Interessen der Arbeitnehmer.

 

Kündigung

Nicht alle Kündigungen sind immer gerechtfertigt. Deshalb ist es stets wichtig, die Kündigung genau zu prüfen. Mehr Informationen erhalten Sie beim Rechtsdienst der kantonalen Arbeitslosenkasse.

Der Rechtsdienst gibt unter anderem Auskunft bei Fragen zu:

  • Kündigungsfristen
  • Kündigungsschutz
  • fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
  • fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer
  • Einspracheverfahren

Arbeitslosenkasse des Kantons Zug
Industriestrasse 24
6301 Zug
Telefon: 041 728 37 40
E-Mail: alk.zug@zg.ch
Website: https://www.zg.ch/behoerden/volkswirtschaftsdirektion/arbeitslosenkasse

Arbeitsrecht

Im Folgenden werden die Grundregeln des Arbeitsrechts erklärt:

Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich zustande kommen. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist aber zu empfehlen.

Mindestlohn
Oft gelten die Gesamtarbeitsverträge. Diese regeln die Arbeitsbedingungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern. Ob der Lohn dem Durchschnitt entspricht, lässt sich auf dieser Seite prüfen: http://www.lohn-sgb.ch/

Probezeit
Im Normalfall gilt der erste Monat als Probezeit. Wurde vertraglich nichts festgelegt, so gilt während der Probezeit für beide Seiten eine Kündigungsfrist von 7 Tagen.

Arbeitszeit
Eine durchschnittliche Arbeitswoche liegt zwischen 38 und 42 Stunden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
– 45 Stunden für Beschäftigte in Industriebetrieben, für Büropersonal, für technische und andere Angestellte, einschließlich des Verkaufspersonals in Großbetrieben des Einzelhandels
– 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer. Jugendliche dürfen am Tag nicht mehr als 9 Stunden arbeiten.

Zuschläge für Überstunden
Überstunden sind im Allgemeinen zulässig, sofern sie in einem bestimmten Rahmen liegen. Sie müssen kompensiert werden im Sinne von verlängerter Freizeit oder einem Lohnzuschlag von mindestens 25%. Dies gilt, solange schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Arbeiter, die 45 Stunden in der Woche arbeiten, erhalten einen Extra-Betrag, der mindestens 60 Überstunden pro Jahr entspricht.

Urlaub
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 4 Wochen für Erwachsene, 5 Wochen für junge Menschen bis zum 20. Lebensjahr. Gesamtarbeitsverträge enthalten zum Teil für Arbeitnehmer ab 50 Urlaubsansprüche bis zu 6 Wochen.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Eine Kündigung erfolgt schriftlich oder mündlich, beides ist rechtskräftig. Die Kündigungsfrist ist abhängig von der zeitlichen Länge der Betriebszugehörigkeit:
1 Jahr oder kürzer > 1 Monat
2 bis 9 Jahre > 2 Monate
10 Jahre und länger > 3 Monate

Kündigungsschutz
Bei Krankheit oder Unfall des Arbeitnehmers darf der Arbeitgeber während einer Zeit von 30 bis 180 Tagen nicht kündigen. Erhält der Arbeitnehmende dennoch eine Kündigung, so ist diese nicht gültig. Eine Kündigung darf zudem nicht während einer Schwangerschaft oder während den ersten 16 Wochen nach einer Entbindung ausgesprochen werden.

 

Interessensvertretung

Die Unia ist die Gewerkschaft der Schweiz mit ca. 200’000 Mitgliedern. Sie setzt sich ein für die allgemeinen Bedürfnisse von Arbeitenden und Angestellten und hilft auch dem Einzelnen. Wer Mitglied wird, kann aktiv mitreden bei politischen und sozialen Fragen.

Interessengebiete
Bessere Löhne, mehr Freizeit und bessere Arbeitsbedingungen sind wichtige Anliegen der Unia. Nebst besseren Gesamtarbeitsverträgen, Arbeitsgesetzen und Sozialversicherungen unterstützt sie die Mitglieder bei der beruflichen Weiterbildung finanziell und berät bei Problemen am Arbeitsplatz. Auch bietet sie Rechtsschutz bei juristischen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber.

Für die Dienste wird kein Geld verlangt, sie stehen allen Mitgliedern unentgeltlich zur Verfügung. Dazu kommt, dass die Unia die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz führt. Sie hilft bei arbeitsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel im Falle einer Kündigung.

Die Unia besteht aus folgenden Interessengruppen:

  • Unia Jugend kämpft für die Interessen junger Menschen in der Arbeitswelt.
  • Unia Frauen kämpft für die Gleichstellung der Geschlechter in der Arbeitswelt und im Alltagsleben.
  • Unia 60plus stellen das 3. Lebensalter und die spezifischen Bedürfnisse ins Zentrum.
  • Unia Migration gilt als die grösste Migrantenorganisation der Schweiz. Sie setzt sich für Chancengleichheit ein, wie auch für Beteiligungsrechte und Aufenthaltssicherung derer Mitglieder, die über keinen Schweizerpass verfügen.

Mehr Infos: www.unia.ch
Auf der Website des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds, einer Dachorganisation, finden Sie auch Informationen zu anderen Gewerkschaften.