Um Probleme bei der Wohnungsübergabe zu vermeiden und um die eigenen Rechte Bescheid zu wissen, wendet man sich bei Fragen an spezielle Beratungsstellen. Es gibt ein paar wichtige Punkte, die jeder Mieter wissen sollte, um unangenehmen Situationen aus dem Weg zu gehen. Der Hauseigentümerverband beispielsweise bietet Mietgliedern kostenlos Beratung an. Der Verband steht u.a. bei Baufragen, Steuern und Rechtsfragen zur Seite. Auf der Homepage finden sich Informationen und Berichte über vorzugehendes Handeln, wenn der Mieter Bauschäden entdeckt oder wenn man plötzlich mit Hausschädlingen zu kämpfen hat (Bsp.: Die Wände beginnen zu schimmeln…). Ebenfalls finden sich Themen über das Finden der passenden Wohnform, Schutz vor Einbrecher oder die Rechte des Mieters bezüglich Fernseh-/TV- Empfang. Der Hauseigentümerverband unterstützt seine Mitglieder in allen wichtigen Teilbereichen rund um das Thema Wohnen!

Mietverband
Die Adresse www.mieterverband.ch bietet Mitgliedern kostenlose Rechtsauskünfte, Rechtshilfe sowie ein weites Spektrum an Informationen bezüglich Wohnungsabnahme und -übergabe, ebenfalls profitieren die Mitglieder von dem Angebot, günstig eine Haftpflichtversicherung abschliessen zu können. Auch Nicht-Mitglieder können sich an den Verband wenden – dies allerdings ohne Vergünstigungen. Für Nicht-Mitglieder verlangt die Telefon-Hotline Fr.4.40/Minute. Auf der Website finden Sie Informationen zum Mieterverband und die Kontaktdaten und Öffnungszeiten in Zug.

 

Allgemeine Informationen zum Ein- und Auszug:
Der Rückgabezeitpunkt der Wohnung an den Vermieter ist der letzte Tag der Mietdauer. Wenn die Übergabe verspätet erfolgt, haftet der Mieter grundsätzlich für dabei entstehende Schäden. Die Rückgabe der Schlüssel bedeutet gleichzeitig die definitive Rückgabe der Mietlokalität.

Beim Auszug prüft der Vermieter den Zustand der Räume und informiert über dabei entdeckte Schäden. Tut er dies nicht, so kann er vom Mieter keinen Schadensersatz anfordern. Es wird ein Protokoll geführt, in dem alle Mängel aufgeführt werden und für welche der Mieter ersatzpflichtig ist. Es empfiehlt sich, dass man als Mieter bei der Protokollaufnahme anwesend ist. Wichtig ist, dass man sich darüber im Bewussten ist, dass zum Teil Formulierungen vorkommen, die eine Schuldanerkennung darstellen. Dies bedeutet, dass man mit einer Unterschrift sich als zahlungsbereit erklärt. Wer unsicher ist, der unterzeichnet am besten mit folgendem Zusatz: „gilt nicht als Schuldanerkennung“. Das Protokoll muss sauber geschrieben werden – Aussagen wie „fleckiger Teppich“ sind zu ungenau. Um sich zu vergewissern, dass das Protokoll richtig geführt worden ist, kann man sich an den Mietverband wenden.

Es dürfen nur die Schäden aufgelistet werden, die durch die Mietperson, deren Wohnmitglieder, Gäste oder Haustiere während der Mietdauer entstanden sind. Abnützungen aufgrund der Zeit oder Schäden, die schon vor Einzug bestanden haben, müssen nicht beglichen werden! Der Vermieter hat des Weiteren zu beweisen, dass die genannten Schäden während der Mietdauer entstanden sind. Normalerweise übernimmt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten, die die normale Abnützung übersteigen – deswegen gilt: Bei Schadenfall immer gleich die Versicherung kontaktieren!

Entstehen Meinungsverschiedenheiten bei der Protokollaufnahme, so soll sich der Mieter an den Mieterverband wenden oder gar die Baupolizei zu Rate ziehen.