Arbeit suchen

Umfragen zeigen, dass viele Stellen durch persönliche Beziehungen besetzt werden. Es lohnt sich deshalb, viele von Ihren Bekannten über Ihre Arbeitssuche zu informieren. Vielleicht kann Ihnen ja plötzlich jemand eine günstige Stelle vermitteln.

Viele Stellen werden aber auch ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen (Beilage: Stellenanzeiger) oder in Fachzeitschriften (Inserate). Heute ist natürlich das Internet als Stellenmarkt enorm wichtig. Viele Stellen werden nur noch im Internet ausgeschrieben.
Die Website www.stellenlinks.ch bietet einen Überblick.

Dann gibt es auch noch das SSI, das heisst „Self Service Information“. Das sind Suchportale auf Computern, die Sie zum Beispiel beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) finden. Firmen melden dort ihre freien Stellen an. Organisiert wird der Service von der öffentlichen Verwaltung.

 

Arbeitsbewilligung

Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Die Qualifikation, also der Grad der Ausbildung, ist weniger zentral.

Für Personen aus allen anderen Staaten (also aus den so genannten «Drittstaaten») gibt es nur Zulassungen, wenn die AntragstellerInnen als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Warum diese Einschränkung? Der Schweizer Staat geht davon aus, dass solche Arbeitnehmende langfristig bessere berufliche und soziale Integrationschancen haben. Zudem entspricht das auch dem wirtschaftlichen Trend: weniger Massenverarbeitung, spezialisierte Industrie, mehr Dienstleistungen, mehr Expertenwissen.

Mehr Informationen über Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung können Sie hier entnehmen.
Informationen zu Arbeit für ausländische Staatsangehörige in der Schweiz finden sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration.

Neuerungen betreffen Personen mit Ausweis B und F: „Vorläufig Aufgenommene“ und Flüchtlinge können seit dem 1. Januar 2019 eine einfache Meldung machen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Das Bewilligungsverfahren wird nicht mehr angewendet. Personen mit Ausweis B und F können auch an Beschäftigungs- und Integrationsprogrammen teilnehmen, um die soziale und berufliche Integration zu fördern.

Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt oder Fremdenpolizei.

Amt für Migration
Aabachstrasse 1
6301 Zug

Telefon: 041 728 50 50
E-Mail: info.afm@zg.ch

Mehr Informationen zum Amt für Migration und den Öffnungszeiten finden Sie hier.