Menschen, die in ihrer Heimat wegen ihrer politischen Überzeugungen, Rasse, Religion, Nationalität oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe verfolgt werden oder ernsthafte Nachteile befürchten müssen, haben in der Schweiz Anrecht auf Asyl. Personen mit dem Status als anerkannte Flüchtlinge haben das Recht auf einen dauerhaften Verbleib in der Schweiz.
In der Schweiz ist das Staatsekretariat für Migration (SEM) für die Durchführung der Asylverfahren zuständig. Die Kantone sind während der Dauer der Asylverfahren für die Unterbringung, Betreuung und Fürsorge der Asylsuchenden verantwortlich.