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Politik im Kanton Zug


Legislative

Der Kantonsrat ist die gesetzgebende Behörde (Legislative). Die 80 Mitglieder werden alle vier Jahre, gleichzeitig mit dem Regierungsrat, von der Zuger Bevölkerung gewählt, er tagt in der Regel einmal im Monat.

Der Kantonsrat verabschiedet das Budget, genehmigt die Rechnung, berät über grosse Bauvorhaben und diskutiert Vorstösse aus den eigenen Reihen (Motionen, Postulate und Interpellationen). Weiter kontrolliert er die Pflichterfüllung und Kompetenzeinhaltung von Regierung und Verwaltung, übt die formelle Kontrolle über die Gerichte aus und entscheidet über Einbürgerungen sowie Begnadigungen.

Sämtliche Behördenmitglieder des Kantons Zug sind unter folgendem Link zu finden: www.zug.ch/behoerden/kantonsrat/mitglieder


Exekutive

Der Regierungsrat ist die verwaltende und vollziehende Behörde (Exekutive). Gleichzeitig mit dem Kantonsrat wählt das Volk alle vier Jahre die sieben Mitglieder des Regierungsrates. Zwei Vertreter der CVP, zwei Vertreter der FDP, zwei Vertreter der Alternativen und ein Mitglied der SVP bilden in der Legislaturperiode 2007-2010 die Zuger Regierung. Charakteristisch für den Regierungsrat ist die kollegiale Struktur. Alle Entscheide werden durch Mehrheitsbeschluss gefällt. Im Regierungsrat führt der Landammann oder die Frau Landammann den Vorsitz. Die Stellvertretung obliegt dem Statthalter oder der Frau Statthalter.

Die einzelnen Regierungsräte sind jeweils für eine bestimmte Verwaltungsabteilung (Departement) zuständig. www.zg.ch/behoerden/regierungsrat



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