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Pensionierung

Der Anspruch auf die Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats, welcher der Erreichung des ordentlichen Rentenalters folgt. Er erlischt am Ende des Monats, in dem die rentenberechtigte Person stirbt.

Für Frauen liegt das ordentliche Rentenalter bei 64 und für Männer bei 65 Jahren.

Beispiel: Eine Frau, die am 17. Juni 1943 geboren wurde, erhält ihre erste ordentliche Altersrente ab 1. Juli 2007 und ein Mann mit dem gleichen Geburtsdatum ab 1. Juli 2008.

Es ist möglich, die Altersrente um 1 bis maximal 2 Jahre vorzuziehen oder aufzuschieben. Wer die Rente aufschieben möchte, sollte dies spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mittels einer Aufschubserklärung auf dem gängigen Anmeldeformular tun. Für weitere Informationen wendet man sich an die örtliche AHV-Zweigstelle.

Rentenvorbezug
Dieser muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.

Rentenaufschub
Dieser muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters mittels einer so genannten Aufschubserklärung auf dem normalen Anmeldeformular erklärt werden.

Altersrente
Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat.

Höhe der Rente
Zwei Faktoren bestimmen die Höhe der Renten: Die «anrechenbaren Beitragsjahre» und das «massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen». Eine Vollrente erhält, wer ab dem 20. Altersjahr bis zum ordentlichen Rentenalter jedes Jahr lückenlos AHV-Beiträge bezahlt hat. Wurden die Beiträge jedoch nicht ohne Unterbruch einbezahlt oder fehlen sogar ganze Beitragsjahre, bestehen also so genannte Beitragslücken, kann die AHV nur eine Teilrente ausrichten: Ein fehlendes Beitragsjahr führt in der Regel zu einer Rentenkürzung um mindestens 2,3%.

Die Höhe der Rente ist nach unten wie nach oben begrenzt: Die Maximalrenten sind höchstens doppelt so hoch wie die Minimalrenten. Verheiratete Paare erhalten 150% der einfachen Altersrente.

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