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AHV/ IV

Nebst der obligatorischen Krankenkassenversicherung, die jeder Bewohner in der Schweiz zu tragen hat, kommt die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bzw. die Invaliden-versicherung (IV) dazu. Sie soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Die AHV-Beiträge werden durch die AHV-Ausgleichskassen eingezogen. Diese führen für jede versicherte Person ein individuelles Konto, auf dem alle Einkommen und die Zahl der Beitragsjahre eingetragen sind.

Die Altersvorsorge in der Schweiz beruht auf 3 Säulen:
An erster Stelle steht die bereits erwähnte AHV und die IV. Sie sind obligatorisch, staatlich und werden direkt vom Lohn abgezogen. Wer nicht erwerbstätig oder selbstständig ist, soll unbedingt freiwillig AHV einzahlen, denn es dürfen auf keinen Fall Beitragslücken (in einem Jahr nicht bezahlte Beiträge) enstehen. Beitragslücken werden nach der Pensionierung mit massiven Rentenkürzungen bestraft!

Daneben zahlen Erwerbstätige auch einen Anteil ihres Bruttolohns in eine Pensionskasse ein (berufliche Vorsorge). Sowohl für die 1. Säule (AHV) wie für die 2. Säule (Pensionskasse gemäss Berufsvorsorgegesetz BVG) bezahlen beide Parteien: die Arbeitnehmenden und die Arbeitgebenden.

Es wird empfohlen, dass man auch privat spart und so fürs Alter vorsorgt. Das nennt man die
3. Säule. Abhängig von der Einkommenshöhe kann für die Altersvorsorge ein Ausgabenposten für die 3. Säule angelegt werden. Die Ausgaben für die 3. Säule können von der Steuer abgezogen werden und gelangen auf ein Sperrkonto, das erst nach der Pensionierung aktiviert werden kann. Die 3. Säulen-Konti werfen einen höheren Zins ab als die normalen Bankkonti und sind deshalb als längerfristige Sparmöglichkeit attraktiv.

Vom Bruttolohn werden folgende Beiträge automatisch abgezogen (1. und 2. Säulen):

AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV Invalidenversicherung
EO Erwerbsersatzordnung
ALV Arbeitslosenversicherung
NBUV Nichtberufsunfallversicherung
BUV Berufsunfallversicherung
BVG Berufliche Vorsorge

Übrig bleibt der Nettolohn, der direkt auf ihr Lohnkonto überwiesen wird.

Man kann kostenlos einen AHV-Auszug vom individuellen Konto bestellen. Am schnellsten geht dies über die Internetseite. Man muss nur das Formular ausfüllen und der Auszug wir nach Hause geschickt.

Bestellung Kontoauszg






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