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Zusammenleben mit der Nachbarschaft
Reparaturen
Beratung bei Problemen


Zusammenleben mit der Nachbarschaft
Für ein gutes Zusammenleben ist es wichtig, dass die Bewohner gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und sich an gewisse Regeln halten. Zum Beispiel:
 
Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22.00 bis 07.00 Uhr, die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr. In dieser Zeit sollten TV- und Musikgeräte auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. Auch an Sonn- und Feiertagen sollte man Lärm vermeiden. Wer ein Fest feiern will, kündigt das seinen Nachbarn am besten an. Viel Goodwill und Toleranz wird durch gegenseitige Information und ein nettes Gespräch mit den Nachbarn erreicht.
 
Eingang, Treppenhaus, Waschküche, Abstellplätze usw. stehen allen Mietern zur Verfügung. Es ist wichtig, diese gemeinsam genutzten Plätze nicht mit eigenen Dingen zu verstellen und auf Sauberkeit zu achten.
 
Die Waschküche wird von allen Mietern gemeinsam benutzt. In vielen Häusern ist separat geregelt, wer wann die Waschküche benutzen kann.
 
Haustiere wie Hunde oder Katzen sind nicht in allen Wohnungen erlaubt. Der Mietvertrag gibt darüber Auskunft.
 
In vielen Häusern ist das Rauchen im Treppenhaus oder im Lift verboten. Es gibt auch Wohnungen, die nur an Nichtraucher vergeben werden.
 
Viele dieser Regeln sind in der Hausordnung festgehalten. Wenn Streitigkeiten unter Nachbarn zum Beispiel wegen Lärm oder Unordnung nicht zu lösen sind, können sich die Mieter an den Hauswart oder an den Vermieter wenden.
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Reparaturen
Kleine Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen, zum Beispiel das Ersetzen von Filtern im Dampfabzug oder von Duschschläuchen. Grosse Reparaturen müssen dem Vermieter gemeldet werden. Ist der Mieter nicht dafür verantwortlich, werden die Reparaturkosten vom Vermieter übernommen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung.


Beratung bei Problemen
Die Schlichtungsbehörden informieren in allen Fragen rund um das Mieten, zum Beispiel bei Kündigungen, Mietzinserhöhungen oder Depotrückgaben. Zudem vermitteln sie in Streitfällen zwischen Mietern und Vermietern.
In Zug werden Sie bei der Beratungstelle in Mietsachen in Ihren Fragen unentgeltlich von einer Juristin oder einem Juristen beraten. Es kann sinnvoll sein, Mitglied beim Mieterverband zu werden; der Mieterverband vertritt die Interessen der Mieter und kann bei Streitigkeiten meist unentgeltlich beigezogen werden. http://www.mieterverband.ch/zg
Der Hauseigentümerverband http://www.hev-schweiz.ch/ vertritt die Interessen der Hausbesitzer und Vermieter, die Website bietet aber auch für die Mieter wertvolle Informationen.



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