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Wichtige Fragen zum Wohnen

1. Wo finde ich am besten eine Wohnung?
Auf Internetseiten wie Homegate oder Comparis, aber auch von Baugenossenschaften und Verwaltungen kann man am schnellsten alle freistehenden Wohnungen finden. Auch in Zeitungen und in Einkaufszentren werden freie Wohnungen inseriert. Es lohnt sich auch, im eigenen Bekanntenkreis nachzufragen.
2 .Wie bewerbe ich mich für eine Wohnung?
Für jede in Frage kommende Wohnung verlangt man beim Verwaltungsrat nach einem Anmeldeformular. Danach erstellt man ein Bewerbungsdossier mit den dazu nötigen Unterlagen wie Betreibungsauszug oder Lohnabrechnung, einem Bewerbungsbrief und einer Referenzliste.
3. Wann soll ich meine alte Wohnung kündigen?
Man sollte niemals die alte Wohnung kündigen, bevor eine neue gefunden wurde. Die meisten Kündigungsfristen belaufen sich auf 3 Monate – in diesem Zeitraum sollte man sich um eine neue Wohnung kümmern.
4. Wann gilt die Nachtruhe?
Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22.00 bis 07.00 Uhr, die Mittagsruhe von 12.00 bis 13.00 Uhr. TV- Geräte sollten in dieser Zeit auf Zimmerlautstärke gestellt werden. Auch an Sonn- und Feiertagen sollte man Lärm vermeiden.
5. Wer bezahlt die anstehenden Reparaturen in der Wohnung?
Einfache Reparaturen muss der Mieter selbst bezahlen, zum Beispiel das Ersetzen von Filtern im Dampfabzug oder von Duschschläuchen. Grosse Reparaturen müssen dem Vermieter gemeldet werden. Ist der Mieter nicht dafür verantwortlich, werden die Reparaturkosten vom Vermieter übernommen. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Hausratversicherung und einer Haftpflichtversicherung.
6. Wie und wann entsorge ich meinen Abfall?
Für den kleineren Haushaltsabfall gibt es Gebühren-Kehrichtssäcke der jeweiligen Gemeinde. Nur diese werden von der Müllabfuhr mitgenommen. Kompost gehört in die grünen Container - diese werden ebenfalls wie die regulären Container von der Verwaltung zur Verfügung gestellt. Für Glas, Aluminium und Metall gibt es Sammelstellen, die an einem bestimmten Tag und um einen bestimmten Zeitraum geöffnet sind. Batterien, Neonröhren/ Sparlampen und Elektronikgeräte sollten in das jeweilige Geschäft zurückgebracht werden, in dem die Ware gekauft wurde. Für Zeitungen und Karton, ebenso für alte Kleidungen, gibt es die Altpapier- /Altkleidersammlung, die angekündigt wird.Zeitungen und Kartons sollten gut zusammen geschnürt werden. Die alten Kleider kommen in die dafür gedachten Säcke, die manchmal mit der Post kommen. Video
7. Was ist ein Eintrittsprotokoll?
Beim Einzug wird die Wohnung vom Mieter und vom Vermieter gemeinsam kontrolliert. Grosse und kleine Schäden müssen in einem Eintrittsprotokoll genau festgehalten werden. Das Protokoll muss bis zum Auszug aus der Wohnung aufbewahrt werden.
8. Was ist ein Austrittsprotokoll?
Beim Austrittsprotokoll wird die Wohnung beim Auszug kontrolliert, ähnlich wie beim Eintrittsprotokoll. Die Schäden, für die der Mieter verantwortlich ist, müssen von ihm übernommen werden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet er sich dazu.
9. Kann der Vermieter den Mietzins einfach erhöhen?
Der Vermieter darf den Mietzins erhöhen, muss aber ein offizielles Formular verwenden, klare Gründe angeben und mit den entsprechenden Zahlen belegen. Ein solcher Grund kann beispielsweise ein Umbau sein. Wenn der Mieter mit der Mietzinserhöhung nicht einverstanden ist, hat er 30 Tage Zeit, um sich dagegen zu wehren.
10. Was ist ein Depot respektive eine Kaution?
Das Depot (respektive die Kaution) dient dem Vermieter als Sicherheit für allfällige vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung. Es beträgt maximal drei Monatsmieten und kommt auf ein spezielles Bankkonto. Dieses Konto heisst Mietkautionskonto und lautet auf den Namen des Mieters. In der Regel wird das Depot samt Zinsen nach dem Auszug aus der Wohnung umgehend dem Mieter zurückerstattet.