- Unterstufe: 1. und 2. Klasse
- Mittelstufe I: 3. und 4. Klasse
-
Mittelstufe II: 5. und 6. Klasse
Alle Kinder, die bis im Februar das 6. Lebensjahr erreicht haben, werden im nächsten Schuljahr schulpflichtig. Diejenigen, die bis im Mai das 6. Lebensjahr erreicht haben, können im Sommer ebenfalls in die Schule eintreten oder ein weiteres Jahr warten. Man unterscheidet zwischen der integrativen und der separativen Schulungsform: Normalerweise besuchen die Schüler den Unterricht der Regelklasse. Schüler mit einer Lernbehinderung, verminderter Leistungsfähigkeit oder auffälligem Verhalten werden je nach Schulform zusammen mit normal begabten Kindern unterrichtet (integrativ) oder besuchen eine spezielle Kleinklasse (separativ).
Fremdsprachige Kinder
Alle, die Mühe mit der deutschen Sprache haben, können je nach Schwierigkeitsgrad einen Intensivkurs besuchen oder Stützunterricht erhalten. In diesem Zusatzunterricht werden die Kinder im Erlernen der deutschen Sprache gefördert und unterstützt - in einem Tempo, das den Kindern angemessen ist.
Kinder mit einer Behinderung
Kinder, die entweder ein geistiges oder ein körperliches Defizit haben, besuchen Sonderschulen: Die IV-Sonderschulen (anerkannt durch die Invalidenversicherung IV) besuchen Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung, die in den Regel- und Kleinklassen nicht angemessen gefördert werden können. Der Anspruch auf Sonderschulung wird durch eine fachliche Abklärung festgestellt. Die Einweisung in eine IV-Sonderschule erfolgt durch eine Verfügung des gemeindlichen Schulrektorates.
Im Kanton Zug bestehen folgende Angebote für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten:
Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn: Internat und Tagesschule für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung.
Heilpädagogisches Zentrum Hagendorn: Internat und Tagesschule für Kinder und Jugendliche mit einer geistigen Behinderung.
Waldschule Horbach, Zugerberg: Internat und Tagesschule für Kinder der Primarstufe mit schweren Verhaltensstörungen.
Privatschule Dr. Bossard, Unterägeri: Internat und Tagesschule für Kinder der Primarstufe mit schweren Verhaltensstörungen und/oder mit schweren Sprachstörungen.
Tagesschule Erika, Oberägeri: Tagesschule für Kinder der Primarstufe und der Sekundarstufe I (Werkschule) mit schweren Verhaltensstörungen.
Stiftung Zürcher Sprachheilschule Unterägeri: Internat und Tagesschule für Kinder der Vorschulstufe (Kindergarten) und der Primarstufe mit schweren Sprachstörungen.
Sonnenberg, Beratung und Schule für sehgeschädigte Kinder und Jugendliche, Baar: Internat und Tagesschule für sehbehinderte und blinde Kinder und Jugendliche aller Stufen; Internat und Tagesschule für Jugendliche der Sekundarstufe I mit schweren Sprachstörungen.
Kinder mit einer Behinderung, für die im Kanton Zug kein Angebot existiert, können eine ausserkantonale Institution besuchen. Für die Förderung von behinderten Kindern im Vorschulbereich stehen der Heilpädagogische Dienst Zug und die Arbeitsgemeinschaft Heilpädagogische Früherziehung zur Verfügung.
Jürg Kraft (Rektor Stadtschulen) | |
Aegeristr 7 | |
6300 Zug | |
Telefon: 041 728 21 42 | |
Tagesschule Zug: | |
Klosterstrasse 4 | |
6300 Zug | |
Tel.: 041 726 40 40 | |
Website: www.stadtzug.ch/de/redverwaltung/schule/schuletagesschule | |
Elternbeiträge | Einkommen abgestuft Tagesbeitrag min. 10 Fr.- Tagesbeitrag max. 45 Fr.- |
Anzahl Kinder | Altersstufen 1. - 6. Klasse 72 Betreuungsplätze |
Öffnungszeiten | Montag bis Freitag |
07.00 - 17.30 Uhr | |