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Schule

In der Schweiz besuchen alle Kinder die Schule 9 Jahre lang (obligatorische Schulzeit), 6 Jahre lang die Primarschule (Sekundarstufe I) und 3 Jahre lang die Sekundarstufe II. Kinder, die bis Februar das 6. Lebensjahr erreicht haben, werden im kommenden Sommer schulpflichtig. Hat das Kind das 6. lebensjahr bis Ende Mai erreicht, so können die Eltern frei entscheiden, ob sie noch ein Jahr mit dem Schulbesuch warten wollen. Das Schuljahr beginnt in der ganzen Schweiz anfangs August und endet im Juni/Juli. Es kann unter den Kantonen zu leichten Verschiebungen kommen, das betrifft auch die Ferienregelungen.

Wichtige Merkmale der Schulen in der Schweiz

Blockzeiten
In Zug haben Kindergartenkinder und Primarschüler am Vormittag während mindestens 2.5 Stunden zur gleichen Zeit Unterricht. Der Mittwochnachmittag ist unterrichtsfrei.

Hausaufgaben
Lehrer können Aufgaben geben, die das Kind zu Hause möglichst ohne fremde Hilfe lösen soll. Dadurch wiederholt das Kind das Gelernte nochmals und der Stoff prägt sich besser ein. Während der Ferien und am Wochenende sollten keine Hausaufgaben gegeben werden. Auch sollte die Menge der Aufgaben einen dem Kind angemessenen Rahmen nicht überschreiten.

Beurteilung der Leistungen (Noten)

Von der 1. Primarstufe bis zur 4. Stufe (erstes halbes Jahr) bekommt das Kind noch keine Noten. Stattdessen gibt es ein Beurteilungsgespräch, das Eltern und Kind über den aktuellen Stand informiert. Danach bekommt das Kind halbjährlich Zeugnisse. Dabei ist 6 die beste Note, 1 die schlechteste. Eine 4 ist gerade noch genügend.

Schulgeld
In Zug muss für die gemeindlichen Schulen (Kindergarten, Primarschule, 1.-9. Schuljahr) kein Schulgeld bezahlt werden. Schulausflüge, Klassenlager, Schulmaterial wie Schreibzeug oder Turnsachen müssen von den Eltern bezahlt werden. Es besteht die Möglichkeit, Stipendien zu beantragen. www.zug.ch/stipendien

Schuldienste
Eltern und Kinder können jederzeit die Schuldienste in Anspruch nehmen, oft nehmen auch die Lehrer Kontakt mit diesen auf.
Der Schulpsychologische Dienst arbeitet mit Eltern, Schülern und Lehrern zusammen. Der Schulpsychologe hilft bei schulischen und familiären Problemen. Bei besonderen Leistungsschwächen wird überlegt, wie dem Kind geholfen werden kann.
Die Heilpädagogische Früherziehung kommt Kindern zugute, die aus irgendwelchen gründen grössere Leistungsschwächen haben oder irgendwie gefährdet sind.

Therapien
Dienen der speziellen Förderung von Kindern. Sie helfen bei unterschiedlichem Entwicklungsstand auszugleichen und Probleme zu lösen.

Logopädie
Kommt bei Problemen in der sprachlichen Entwicklung des Kindes zum Einsatz (wenn z.B. ein Kind zwei Buchstaben nicht unterscheiden kann oder Schwierigkeiten in der Aussprache hat). Die Anmeldung erfolg über den logopädischen Dienst der Gemeinde.
Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen
Zeigen sich bei einem durchschnittlich intelligenten Kind erhebliche Schwierigkeiten beim Lesen und Rechnen, so wendet sich der Lehrer nach Absprache mit den Eltern an den logopädischen Dienst. Dieser unternimmt dann weitere Abklärungen.
Psychomotorik
Sind beim Kind aussergewöhnliche Schwierigkeiten zu beobachten bezüglich Koordination, Schreibfluss, oder sind Bewegungen nicht fliessend, so helfen spezielle Therapien, die Motorik zu verbessern.

Schularzt
Schulpflichtige Kinder werden regelmässig von einem Arzt untersucht. Wenn nötig, werden nach Absprache mit den Eltern weitere Abklärungen getroffen.

Neue Schulgesetze seit 2007
Ein Jahr Kindergarten ist obligatorisch. Kinder, die im Februar das 5. Lebensjahr erreicht haben, werden im Sommer kindergartenpflichtig.
Disziplinarmassnahmen
Kinder, die den Unterricht durch ihr Verhalten massiv stören, können vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Einsprachen und Beschwerden
Sind die Eltern mit den Noten nicht einverstanden, können sie sich an den Rektor oder an die Direktion für Bildung und Kultur wenden. Dies gilt auch bei einem Anliegen bezüglich einem Wechsel des Niveaus (Oberstufe) oder bei einem Antrag für einen früheren oder späteren Schulaustritt. Klassengrösse und Schulhauszuteilung werden von der Schule geregelt, Eltern und Schulkommission können darauf keinen Einfluss nehmen.




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