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Prämienverbilligung

Die Prämienverbilligung ist eine staatliche und kantonale Finanzhilfe für Menschen, die ein geringes Einkommen haben: Personen, deren Einkommen unter 80 000 Franken liegt, haben das Anrecht auf eine Prämienverbilligung. Eine halbe Prämienverbilligung erhält derjenige, dessen Einkommen zwischen 70 000 und 80 000 Franken liegt. Eine weitere Voraussetzung nebst dem Einkommen ist eine abgeschlossene Grundversicherung. Nur Versicherte erhalten die Möglichkeit zur Prämienverbilligung.

Einen Gesamtanspruch auf die Prämienverbilligung erhalten Personen, die gemeinsam besteuert werden, sowie Familien mit Kindern bis 18 Jahren/ junge Erwachsene in der 1. oder 2. Grundausbildung.

Sobald die definitive Steuerveranlagung vorhanden ist, muss man das Gesuch ausfüllen und der kantonalen Ausgleichskasse zuschicken. Dies muss innerhalb 20 Tagen erfolgen, ansonsten verfällt der Anspruch. Im Kanton Zug erhalten alle Berechtigten automatisch die nötigen Unterlagen. Die Zusendung erfolgt Mitte Februar des jeweiligen Jahres. Neu Hinzugezogene erhalten ein Informationsschreiben. Wer Hilfe beim Ausfüllen benötigt, kann sich an die zuständige Gemeinde wenden.

Weitere Informationen sowie eine Online-Berechnung des Anspruches auf Prämienverbilligung findet man hier.

Prämienverbilligung 2008

Prämienverbilligungen im Kanton Zug
(Informationen – Berechnungshilfen – Adressen)