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Krankenkasse

Jede Person, die länger als 3 Monate in der Schweiz lebt, muss unabhängig von Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand eine Grundversicherung abschliessen. Die Kosten für die Versicherung werden Prämien genannt.

Die Krankenkasse bezahlt 90% der Kosten, die bei einem Arztbesuch, der Einnahme von Medikamenten oder bei Therapien entstehen. Die Krankenkasse bezahlt dann, wenn die Rechnungen für eine Person im Jahr eine bestimmte Höhe überschreitet. Dieser Betrag wird Franchise genannt.

Kinder bezahlen keine Franchise, d.h. die Krankenkasse übernimmt immer 90% der Kosten. Für Erwachsene ab 18 Jahren beträgt die Franchise mindestens 300 Fr pro Jahr. Pro Person müssen maximal 700 Fr im Jahr für die Behandlungskosten bezahlt werden, d.h. bei einer Franchise von 300 Fr bezahlen Sie nie mehr als 1000 Fr (300 Fr Franchise + 700 Fr Behandlungskosten) im Jahr.

Bei einer höheren Franchise müssen Sie Rechnungen bis zum gewählten Betrag (z.B. 500 Fr) zu 100% selbst bezahlen. Bei einer höheren Franchise sind dafür die Prämien billiger. Bei einem Spitalaufenthalt deckt der Wohnortskanton und die Krankenkasse alle Kosten ab. Die Unfallversicherung ist in der Grundversicherung mit eingeschlossen. Berufstätige sind über ihren Arbeitgeber gegen Unfall versichert. Wer mehr als 8 Std. pro Woche arbeitet, kann die Unfallversicherung in der Grundversicherung der Krankenkasse ausschliessen.

Neben der Grundversicherung gibt es Zusatzversicherungen. Diese sind freiwillig undkönnen auch bei einer anderen Krankenkasse als die Grundversicherung abgeschlossen werden. Die Zusatzversicherungen decken Leistungen wie zum Beispiel den Spitalaufenthalt in einem anderen Kanton, homöopathische Behandlungen u.ä.

Jeder kann seine Krankenkasse frei wählen. Änderungen sind jeweils auf Mitte oder auf Ende des Jahres vorzunehmen.
Die zu bezahlenden Prämien sind abhängig von folgenden Faktoren:
Krankenkasse
Wohnort
Versicherungsmodell ( auf freie Arztwahl verzichten! )
Franchise (wer selten den Arzt aufsuchen muss, spart bei einer höheren Franchise Geld)

Einkommen: unter 80'000 Fr im Jahr besteht im Kanton Zug Anspruch auf Prämienverbilligung

Prämienrechner im Internet:
www.praemien.admin.ch
www.comparis.ch
 

Bezahlen der Rechnungen
Der Arzt schickt die Rechnung nach Hause. Nun liegt es an der betroffenen Person selber, das Original so schnell wie möglich der Krankenkasse zukommen zu lassen. Übersteigt der zu bezahlende Betrag die Franchise, so erstattet die Krankenkasse 90% zurück.




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