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Jobsuche

Auf unseren Informationsseiten zu "Jobsuche und Bewerbung" erfahren Sie unter anderem:
- Wo Sie am besten Stellenangebote suchen;
- Wie eine schriftliche Bewerbung aussehen sollte;
- Wie Sie sich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten können;
- Wo Sie Unterstützung bei der Arbeitssuche erhalten;

Arbeit suchen
Arbeitsbewilligung
schriftliche Bewerbung



Arbeit suchen
Umfragen zeigen, dass viele Stellen durch persönliche Beziehungen besetzt werden. Es lohnt sich deshalb, viele von Ihren Bekannten über Ihre Arbeitssuche zu informieren. Vielleicht kann Ihnen ja plötzlich jemand eine günstige Stelle vermitteln.

Viele Stellen werden aber auch ausgeschrieben. Man findet sie in Tageszeitungen (Beilage: Stellenanzeiger) oder in Fachzeitschriften (Inserate). Falls Sie selber keine Tageszeitungen abonniert haben, dann besuchen Sie grössere Bibliotheken mit einer Sammlung von Zeitungen.

Zudem wird das Internet als Stellenmarkt immer wichtiger.
Die Website www.stellenlinks.ch bietet einen Überblick.

Dann gibt es auch noch das SSI, das heisst „Self Service Information“. Das sind Suchportale auf Computern, die Sie zum Beispiel beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) finden. Firmen melden dort ihre freien Stellen an. Organisiert wird der Service von der öffentlichen Verwaltung.



Arbeitsbewilligung
Es gibt in der Schweiz grundsätzlich zwei Prinzipien: Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen (Norwegen und Island gehören zur EFTA). Die Qualifikation, also der Grad der Ausbildung, ist weniger zentral.

Für Personen aus allen anderen Staaten (also aus den so genannten "Drittstaaten") gibt es nur Zulassungen, wenn die AntragstellerInnen als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten. Warum diese Einschränkung? Der Schweizer Staat geht davon aus, dass solche Arbeitnehmende langfristig bessere berufliche und soziale Integrationschancen haben. Zudem entspricht das auch dem wirtschaftlichen Trend: weniger Massenverarbeitung, spezialisierte Industrie, mehr Dienstleistungen, mehr Expertenwissen.

Mehr Informationen über Aufenthaltsbewilligung und Arbeitsbewilligung können Sie hier entnehmen. Auf der kantonalen Website sind die Informationen hier zu finden.
Weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesamtes für Migration. Dort können Sie auch über die Voraussetzungen nachlesen, die es für eine Bewilligung braucht.

Neuerungen betreffen Personen mit Status F: „Vorläufig Aufgenommene“ haben seit anfangs 2006 vollständigen Zugang zum Arbeitsmarkt. Das heisst mit anderen Worten, dass neu auch die Arbeitsintegration für Personen aus dem Asylbereich offen ist. Es gibt schweizweit spezielle Angebote, die sich um ihre Situation kümmern. Erkundigen Sie sich bei den Hilfswerken oder bei der kantonalen Asylkoordination.

Der Kanton, in dem Sie wohnen, entscheidet nach den oben genannten Kriterien darüber, ob Sie eine Arbeitsbewilligung erhalten. Mehr Informationen erhalten Sie bei der dafür zuständigen Stelle. Je nach Kanton heisst das: Amt für Ausländerfragen, Migrationsamt oder Fremdenpolizei.

Kantonales Amt für Ausländerfragen KAFA
Verwaltungsgebäude 2 / Aabachstrasse 1
Postfach 857
6301 Zug
 
Tel.:
Fax:
 
E-Mail:
 
041 728 50 50
041 728 50 59
041 728 50 69 (Abt. Einreise/Aufenthalt)
info.kafa@sd.zg.ch
 

Schalteröffnungszeiten   

08.30 - 11.45 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr (Montag bis 18.00 Uhr)
vor Feiertagen bis 16.00 Uhr



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