- AHV-Ausweis - Amtlicher Personenausweis (Identitätskarte, Pass, Führerausweis etc.) - Wohnsitzbescheinigung oder Schriftenempfangsschein der Wohngemeinde, sofern die erste Anmeldung nicht bei der Wohngemeinde erfolgte - Niederlassungsbewilligung oder Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen |
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Informationstag | |
Vom RAV wird man zu einem Informationstag eingeladen. Zu einem späteren Zeitpunkt findet dann das Beratungs- und Kontrollgespräch statt. Dazu braucht es folgende Unterlagen: - Formular “Meldung bei der Wohngemeinde”, sofern die Erstanmeldung nicht beim RAV erfolgte - Ausländerausweis bei ausländischen Staatsangehörigen - AHV-Ausweis, Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben, Bescheinigungen über persönliche Aus- und Weiterbildung, Bewerbungsunterlagen, Nachweis der seit der Kündigung getätigten Arbeitsbemühungen - Formular “E 303”, sofern man als Bürger oder Bürgerin eines EU/EFTA-Staates bereits Leistungen der ALV eines EU/EFTA-Staates bezieht und in der Schweiz eine Stelle sucht. Weitere Beratungs- und Kontrollgespräche werden mit dem Personalberater individuell vereinbart. |
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Vollzugsstellen | |
Das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV): Die Adressen der zuständigen RAV erhält man bei der Wohngemeinde. Das RAV setzt sich gemeinsam mit den von Arbeitslosigkeit Betroffenen dafür ein, dass möglichst rasch wieder eine geeignete Stelle gefunden wird. Die persönliche Beratung und Vermittlung steht im Vordergrund. Die weit über 100 RAV verfügen über eine gesamtschweizerische Stellendatenbank und arbeiten mit privaten Stellenvermittlungsbüros zusammen. In jedem RAV befinden sich Selbstbedienungsterminals, mit denen man nach offenen Stellenangeboten in der ganzen Schweiz suchen kann. Das RAV berät ferner über Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen. Die Arbeitslosenkasse (ALK): Bei der Wohngemeinde erhält man eine Liste mit den zur Verfügung stehenden (öffentlichen und privaten) ALKs, aus welcher frei eine zu wählen ist. Die ALK klärt die jeweilige Anspruchsberechtigung ab und richtet die zustehenden Leistungen monatlich aus. Die kantonale Amtsstelle (KAST): Die KAST sorgt auf kantonaler Ebene für einen einheitlichen Vollzug des AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz). Sie entscheidet insbesondere in Zweifelsfällen bezüglich der Anspruchsberechtigung auf ALE nach erfolgter Meldung der RAV und der ALK. Genaueres kann aus dem Leitfaden entnommen werden, den das eidgenössische Wirtschaftsdepartment auf der Internetseite bereitstellt. |
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