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Übertrittsverfahren

Der Entscheid, welchen Schultyp ein Kind besuchen wird, wird zwischen der Lehrperson, den Eltern und dem Kind gefällt. Ausschlaggebend sind der Notendurchschnitt in den Hauptfächern sowie verschiedene Einschätzungen, z.B. bezüglich der Arbeitshaltung und Eigenständigkeit des Schülers.
Die gewählte Schulform (Werk-, Real,- Sekundarschule, Unterstufe des Gymnasiums) soll das Kind optimal hinsichtlich seiner Fähigkeiten fördern.


Übertritt von der Primar- zur Oberstufe

Übertritt innerhalb der Oberstufe


Übertritt von der Primar- zur Oberstufe
Ab der 5. Klasse werden die schulischen Leistungen sowie der allgemeine Entwicklungsstand stärker beobachtet und gewichtet. Die Lehrer informieren die Eltern über den jeweiligen Leistungsstand. In Orientierungsgesprächen teilen auch die Eltern den Lehrpersonen ihre Beobachtungen mit. Diese Gespräche finden in der 5. und 6. Klasse statt. In der 6. Klasse finden zudem sogenannte Zuweisungsgespräche statt. Um die richtige Oberstufenform zu wählen, ist es wichtig, dass Lehrperson, Eltern und Schüler beim Entscheid mitwirken.

Mitbestimmende Faktoren für den Übertritt:
- Informationen aus den Beobachtungs- und Bewertungsunterlagen
- Zeugnisnoten der 5. Klasse (2.Semester) und der 6. Klasse (1.Semester). Wer in - Mathematik mehr als eine 4.5 hat, wird dem Niveaukurs A zugeteilt, die anderen besuchen das Niveau B
- Allgemeiner Entwicklungsstand

Der definitive Entscheid wird Mitte März gefällt.
Wenn keine Einigung zwischen Lehrperson und Eltern erzielt wird:
- Die Eltern fordern das Formular „Fehlende Einigung“ an.
- Das Formular muss von der Lehrperson und von den Eltern unterzeichnet werden.
- Es wird an das Rektorat geleitet, von dort aus wird es der Übertrittskommission übergeben.

Die Eltern erhalten Folgendes zurück:
- die Aufforderung, innerhalb von 10 Tagen eine schriftliche Stellungnahme einzureichen.
- einen Termin für einen Abklärungstest
- einen Termin für ein Gespräch mit Mitgliedern der Überrittskommission.

Der Entscheid erfolgt schriftlich. Wenn sich die Beteiligten immer noch nicht einig sind, können sich die Eltern an den Regierungsrat wenden. Dieser entscheidet dann endgültig. Die Schüler sind verpflichtet, die zugewiesene Schulform während einem Jahr zu besuchen. Erst danach kann ein erneuter Wechsel beantragt werden.

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Übertritt innerhalb der Oberstufe
A) Wechsel des Niveaukurses
In Mathematik und Französisch werden zwei Niveaukurse, A und B, angeboten. Jeweils gegen Ende des Semesters kann zwischen Niveau A und B gewechselt werden. Das Lehrerteam, die Eltern und der Schüler entscheiden gemeinsam über einen möglichen Wechsel.

Wechsel von B nach A:

Die Schüler werden mit zusätzlichen Unterstützungskursen erleichtert. Dadurch kann der Leistungsrückstand aufgearbeitet werden und die Schüler finden schnell den Anschluss im neuen Niveau. Wechsel von A nach B: Zeigt der Schüler gegen Semesterende ungenügende Leistungen, so kann er dem tieferen Niveau zugeteilt werden. Bei Uneinigkeiten entscheidet das Rektorat.

B) Wechsel der Schulart
Normalerweise kann erst gegen Ende des Schuljahres gewechselt werden, in Ausnahmefällen auch während des Aufstieg: Schüler, die gute bis sehr gute Leistungen erbringen, sowie in einem Fach in den höchsten Niveaukurs A eingeteilt sind, können mit Einverständnis der Lehrer in die höhere Schulform wechseln. Abstieg: Schüler, die ungenügende Leistungen erbringen, wechseln in eine tiefere Schulform.

Bei sehr guten Leistungen kann auch ein Übertritt von der Sekundarschule in die Unterstufe des Gymnasiums stattfinden. Dann müssen dieie Eltern das Formular „Zuweisungsentscheid für den Übertritt ans Gymnasium“ bis spätestens Mitte März dem Rektorat zukommen lassen.




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